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Aktuelles 

 

Mitgliederversammlung am 29.02.2012

Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 29.02.2012 ist neben der Neuwahl  des 2. Vorsitzenden nun auch die Position des Kasssenwart neu zu besetzen.

Die Aufgaben des Kassenwart sind das Führen der Vereinskasse sowie die Mitgliederverwaltung und der Beitragseinzug. Die Position sollte im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements optimalerweise für einen längeren Zeitraum besetzt werden.

Voraussetzungen hierfür sollten sein  : Kenntnisse der Einnahmen-/Ausgabenrechnung, PC Kenntnisse, Interesse an Teamarbeit und vor allem Eigeninitiative

Bei Interesse meldet Euch bitte beim Vorstand oder per Mail an info@bssc05.de

 

Ernährung 

Auf die richtige Ernährung kommt es an....

Für Sportler ist es wichtig, Kohlenhydrate wieder aufzufüllen, entweder während des Wettkampfs oder direkt im Anschluss.
Je mehr Sport Sie machen, desto mehr Kohlenhydrate brauchen Sie. Wer hart trainiert, der sollte ca. 60 % der täglichen Energie aus Kohlenhydraten beziehen.


mehr dazu hier....

 

 Mitgliederversammlung 2012

Einladung zur Mitgliederversammlung 2012

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am Mittwoch den 29.02.2011 um 18:30 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Stadionrestaurant. U.a. finden in diesem Jahr auch Neuwahlen für einige Positionen des Vereinsvorstand statt. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.
Weitere Infos ...


   

Aktuelles zur Saison 2012 

Mit Beginn des neuen Wettkampfjahres werden auch wieder die Wettkampflizenzen fällig.

Für jeden Schwimmer / Schwimmerin, der/die an Wettkämpfen teilnimmt, ist eine Jahreslizenzgebühr in Höhe von 12,-€ zu entrichten. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an den sogenannten kindgerechten Wettkämpfen (Jahrg. 2005 und jünger).

Bitte die Lizenzgebühr bis zum 15.01.2012 auf unser Vereinskonto einzahlen:

Bankverbindung:
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln
BLZ 292 501 50
Konto-Nr. 1000 79 210
Stichwort: Wettkampflizenz +"Name"

Ebenso werden mit Beginn des neuen Jahres wieder die Bescheiningungen über die Sporttauglichkeit fällig. Schwimmerinnen und Schwimmer ohne dieses ärztliche Attest dürfen nicht zu Wettkämpfen gemeldet werden. Darum auch diese Bescheinigung bitte bis spätestens 15. Januar 2012 beim Trainer abgeben.

 

 

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